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Wer schließt einen Kaminofen an?

    Wer schließt einen Kaminofen an? Darf man den Ofen selbst anschließen?

    Darf man den Ofen selbst anschließen?

    Viele Menschen, die einen sich einen Kaminofen anschaffen, stehen vor der Frage: Wer schließt Kaminofen an?
    Gibt es in der Hinsicht vielleicht Hürden, die man beseitigen sollte? Wie sieht es mit Verordnungen aus und wie geht man wirklich auf Nummer sicher?

    Eines steht fest: Ein Kaminofen sollte man keineswegs auf eigene Faust und ohne Planung anschließen, da man hierbei viel riskieren kann. Man denke bloß einmal an die vielen bautechnischen Verordnungen, die es gibt, vor allem im Hinblick auf die Baustatik und auf behördliche Vorgaben. Nutzen Sie gerne unsere Dienstleistung der Kaminofen Montage

    Wer den Ofen auf eigene Faust in Betrieb nimmt, der riskiert im schlimmsten Fall erhebliche Brandschäden oder eben auch Geldstrafen. 

    Wissenswert zum Thema „Wer schließt Kaminofen an“

    • Wir empfehlen Ihnen, sich bereits möglichst früh mit einem Schornsteinfeger austauschen. Diesen findet man zum Beispiel im Internet, denn hier kann man nach der Region filtern und bekommt dann jene angezeigt, die sich aktuell in der Nähe befinden. 
    • Der Schornsteinfeger kann Ihnen dabei helfen, zu entscheiden, ob der Einbau und der Anschluss gesetzeskonform sind. Er kann aber auch zum anderen schauen, wo der Ofen am besten angebracht werden sollte und ob die erforderlichen Mindestabstände eingehalten wurden. 
    • Kurz und knapp gilt also, dass ein Schornsteinfeger Sie daher umfassend während des gesamten Vorgangs beraten und Ihnen nützliche Tipps an die Hand geben kann. 

    Jetzt kommen wir zu den gesetzlichen Vorgaben, denn es ist natürlich auch vorgeschrieben, dass ein Schornsteinfegermeister den Kamin vor der ersten Inbetriebnahme abnehmen muss. Er hat das letzte Wort und gibt Ihnen die Erlaubnis dafür, ob Ihr Ofen auch angefeuert werden darf. Das Ganze hat auch versicherungstechnische Gründe, damit Sie im schlimmsten Falle abgesichert bleiben und mögliche Schäden nicht selber tragen müssen.

    Hintergrund hierfür sind aber auch die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Ihre Sicherheit steht dabei natürlich an oberster Linie, denn man denke an die Vergiftungen, die entstehen können, wenn die Luftsysteme nicht richtig verbaut sind und wenn das Kohlenmonoxid in den Wohnraum gerät. Den Ofen selbst in Betrieb zu nehmen wäre also nicht nur riskant, sondern auch ordnungswidrig. 

    Es drohen hohe Bußgelder, wenn der Kamin ohne Abnahme entzündet wird. Bis zu 5000 Euro Strafe sind hier möglich, also jede Menge Geld, welches Sie sich einsparen können, wenn Sie einen ordentlichen Schornsteinfegermeister beauftragen.

    Beachten Sie übrigens auch, dass illegal betriebene Öfen auch nachträglich auffliegen und stillgelegt werden können. Das geschieht zum Beispiel, indem ein Schornsteinfeger die Rauchentwicklung registriert und diese dann anschließend meldet.

    Darf man den Ofen selbst anschließen? Wer schließt Kaminofen an?

    Kommen wir zur nächsten Frage, nämlich ob man den Ofen selbst anschließen darf. Hier lautet die Antwort, dass man das Ganze durchaus tun darf, wenn man es richtig macht.

    Zum Anschließen sollten Sie sich daher in erster Linie an der Bedienungsanleitung Ihres Ofens orientieren, denn dazu gehört unter anderem auch, dass das Rauchrohr ordnungsgemäß angebracht und mit dem Wandfutter verbunden wird. Außerdem sollten Sie den Ofen auf der Funkenschutzplatte in die richtige Position bringen und, falls vorhanden, gleich sowohl die Abdeckung, als auch die Seitenteile des Ofens montieren.

    Zudem sollten Sie vor dem Anschließen darauf achten, dass Sie den richtigen Standort gewählt haben. Idealerweise richtet sich die Lage Ihres Ofens danach, an welcher Stelle der Schornstein bei Ihnen verbaut ist. Wenn Sie also mit Holz, Pellets oder mit Brickets heizen, dann sollte sich Gerät in der Nähe des Abgassystems befinden.

    Wenn Ihr Haus allerdings keinen Schornstein hat, dann ist das nicht weiter tragisch. Sie können dazu einfach einen Edelstahlschornstein erwerben und Ihr Haus damit nachrüsten.

    Wissenswertes: 

    • Wichtig ist außerdem, dass Sie während Ihrer Planung auch alle brandschutztechnischen Verordnungen beachten. Dazu zählt unter anderem, dass eine Funkenschutzplatte angebracht wird, wenn der Kaminofen beispielsweise auf Holzdielen oder auf Teppichböden steht. Diese Platte sollte 30 cm breiter als der Ofen an beiden Stellen sein und 50 cm Länge an der Front des Ofens betragen. 
    • Der Kaminofen benötigt zudem mindestens 80-100 cm Abstand zu Möbeln und anderen brennbaren Bauteilen, sowie 20 cm Abstand zu Wänden. Achten Sie ebenfalls darauf, dass die Länge des Ofenrohres zulässig ist und keine Höchstwerte überschreitet.
    • Außerdem sollte das Abgasrohr mindestens etwa 20 cm Abstand zur Decke haben, wenn es sich um eine nicht brennbare Decke handelt. Im Falle einer brennbaren Decke muss der Abstand wiederrum nochmal mehr als verdoppelt werden, denn hier gilt eine Länge von mindestens 45 cm Deckenabstand.
    • Achten Sie darauf, dass Sie beim Einbauen Ihres Ofens auch speziell angefertigte Schamotte-Steine verwenden. Diese sorgen einfach dafür, dass Hitzeschäden am Metall verhindert werden und dafür, dass die Wärme bestmöglich gespeichert wird. Damit können Sie im besten Falle auch Energie sparen, während Sie einen gemütlichen Abend vor dem Kamin verbringen.

    Die wichtigsten Informationen zusammengefasst

    Kaminöfen können selbst angeschlossen werden. Sie sollten aber alle Vorgaben beachten, um auf der sicheren Seite zu sein. Wir empfehlen daher unbedingt die Zusammenarbeit mit einem Fachmann, denn letztendlich muss der Schornsteinfeger sowieso die Inbetriebnahme bestätigen. 

    Ansonsten riskieren Sie, neu verbauen zu müssen, was natürlich besonders ärgerlich ist. Wer möchte das Ganze schließlich noch einmal neu montieren müssen? 

    FAQs

    Darf der Schornsteinfeger verlangen, dass das die Montage vom Fachbetrieb erledigt wird?

    Der Schornsteinfeger darf nur dann eine Fachunternehmerausführung verlangen, wenn es sich Hallo, der Schornsteinfeger darf nur dann eine Fachunternehmerausführung verlangen, wenn es sich um einen Fachunternehmer handelt und dieser gewerblich tätig wird. Beides muss zutreffend sein um eine Befähigung als Kachelofen- und Luftheizungsbaumeister nachweisen zu müssen.

    Mit anderen Worten: Solange die Arbeiten nicht gegen Geld erbracht werden, kann der Schornsteinfeger keinen Fachunternehmer sondern nur eine fachgerechte Ausführung verlangen. Diese Tatsachen ergeben sich nicht aus einem Paragraphen sondern aus der Logik der Handwerksordnung, Gewerbeordnung und Schornsteinfegergesetzen.