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Wann muss ein Kaminofen stillgelegt werden?

    Wann muss ein Kaminofen stillgelegt werden?

    Das Stilllegen eines Kaminofens ist natürlich besonders ärgerlich. Häufig hat man bereits im Vorfeld eine Menge Arbeit aufgewendet, ehe man den Ofen in Betrieb nehmen konnte. Warum die Stilllegung in vielen Fällen allerdings nicht zu vermeiden ist, möchten wir Ihnen in diesem Artikel aufzeigen. Vielleicht besteht auch bei Ihnen noch Hoffnung und Sie müssen Ihren Kaminofen nicht stilllegen? In diesem Artikel erfahren Sie mehr über „Kaminofen stillgelegen“

    Wann muss ein Kaminofen wirklich stillgelegt werden?

    Wann muss ein Ofen stillgelegt werden? Die novellierte Bundesemissionsschutzverordnung vom 01.01.2010 zeigt die Gründe auf

    Durch diese einschneidende Verordnung gilt seit Frühjahr 2010, dass ältere Öfen außer Betrieb genommen werden müssen, wenn sie nicht geprüft wurden. Kaminöfen, die vorher hergestellt wurden, müssen also entweder stillgelegt, oder aber mit einem speziellen Filter nachgerüstet werden.

    Diese Verordnung betrifft alle Öfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 01.03.2010 gebaut wurden.  Jene Öfen, die allerdings nach dem 01.03.2010 in die Produktion gingen, dürfen weiterhin verwendet werden. 

    Wirklich sinnvoll erscheint uns diese Regelung allerdings nicht, da sich die Verordnung lediglich auf das Baujahr bezieht, nicht aber auf die technische Ausstattung, die dem Ofen zugrunde liegt. Auch, wenn die Öfen ansonsten völlig gleich sind, wird hier nur auf das Baujahr geachtet.

    Wie bereits erwähnt, gibt es auch die Option, den Ofen mit einem speziellen Filter nachzurüsten. Aus Erfahrung können wir allerdings sagen, dass dies nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Die Filter sind sowohl teuer, als auch aufwendig in der Installation und mit Wartungen verbunden, zumindest bei den Passivfiltern. In vielen Fällen ist es besser, einen neuen Ofen zu erwerben, anstatt den hohen Mehraufwand von Passivfiltern in Kauf zu nehmen.

    Wann sollte ein Ofen stillgelegt werden?

    Natürlich kann es auch Fälle geben, in denen die Öfen stillgelegt werden sollten, obwohl es zunächst keine gesetzliche Grundlage hierfür gibt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Ofen oder einzelne Bauteile defekt sind. Vor allem, wenn die Scharmotte beschädigt ist, lohnt es sich in den meisten Fällen mehr, den gesamten Ofen neu zu kaufen. Bei gerissenem Korpus oder den Scheiben gilt natürlich das Gleiche.

    Oftmals ist das Zubehör teurer, als das eigentliche Gerät. Sie sollten auch die Anfahrtszeit und den Aufwand eines Fachmanns einkalkulieren, denn gewisse Bauteile sollten nur von Experten montiert werden, um das Gefahrenrisiko zu minimieren.

    Wenn Sie einen Ofen aus dem Baumarkt erworben haben, dessen Anschaffungskosten zwischen 400 und 500 Euro betrugen, dann kann es unter Umständen viel lukrativer sein, den Ofen neu zu kaufen. 

    Optische Mängel hingegen stellen noch keinen Zwang zum Wechsel dar. Wenn Ihr Ofen also äußerlich nicht mehr so gut aussieht, wie zum Zeitpunkt des Neukaufs, dann können Sie selbst entscheiden, wie Sie verfahren wollen. Rußpartikel lassen sich noch säubern, doch wenn der hitzebeständige Lack langsam abblättert, wird die Situation grenzwertig.

    Gute und gepflegte Öfen, die auch nicht von der Bundesemissionsschutzverordnung betroffen sind, müssen allerdings keineswegs stillgelegt werden. Wenn Sie regelmäßige Reinigungen durchführen und auch hin und wieder nachschauen, dass die Bauteile ordnungsgemäß funktionieren, sind Sie auf der sicheren Seite.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen konnten und danken vielmals fürs Lesen. 

    Robby Stude
    Robby Stude

    Ich bin Robby Stude, Autor und Herausgeber von Kaminofen-berater.de Meine Karriere begann ich ursprünglich in der Immobilienbranche. Dann ich durch die Firma meines Vaters zur Ofen- und Kaminbranche. Über die Jahre habe ich mir jede Menge Know-How rund um Feuerungstechnik angesammelt, das ich hier gerne mit allen Kaminofeninteressenten teilen möchte. Alle Artikel